Was sind die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung?

Die Kleingewerberegelung nach § 6 UStG ist eine Vereinfachungsregelung für Unternehmen mit einem geringen Umsatz. Sie besagt, dass ein Unternehmen einen Umsatz von 35.000 Euro im Gründungsjahr und im Folgejahr nicht überschreiten darf, um von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit zu sein. Die Umsatzgrenze darf einmal in fünf Jahren um maximal 15 Prozent überschritten werden.

Bei der Unternehmensgründung in Österreich kann der Gründer den Status „Kleinunternehmer“ beim Finanzamt beantragen. Der Vorteil besteht darin, dass weniger Aufwand im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung entsteht. Es kann jedoch keine Vorsteuer geltend gemacht werden, und die Umsatzgrenze von 50.000 Euro darf überschritten werden. Wenn dies geschieht, entfällt der Status des Kleinunternehmers, der auch freiwillig verlassen werden kann, jedoch für die nächsten fünf Jahre nicht wiedererlangt werden kann.

Die Bedeutung der Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer in Österreich sind von der Umsatzsteuer befreit, aber dennoch müssen sie die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes beachten. Die Pflichtbestandteile von Rechnungen sind im § 11 Abs. 1 Satz 3 UStG genau aufgelistet. Zudem sind Kleinunternehmer gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 UStG verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung zu schreiben, wenn sie eine Leistung an einen anderen Unternehmer erbracht haben.

Bei der Ausstellung einer Kleinunternehmerrechnung darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der Kleinunternehmer ist jedoch dazu verpflichtet, den Grund für das Fehlen der Umsatzsteuer-Angaben anzugeben. Es ist nicht erforderlich, den tendenziell „abwertenden“ Begriff „Kleinunternehmerregelung“ zu erwähnen. Ein Verweis auf den einschlägigen Gesetzes-Paragrafen, wie beispielsweise § 6 UStG, reicht aus.

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Was muss auf einer Kleinunternehmerrechnung stehen?

Die Rechnungsstellung als Kleinunternehmer erfordert die Einhaltung derselben Pflichtangaben wie bei jedem anderen Unternehmer. Dazu gehören:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kleinunternehmers und des Rechnungsempfängers
  • Die (Finanzamts-)Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Das Rechnungs- bzw. Ausstellungsdatum
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Produkte / Umfang der Leistungen
  • Lieferdatum
  • Hinweis auf den Grund des Fehlens von Umsatzsteuer-Angaben

Welche Möglichkeiten gibt es für die Rechnungserstellung als Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer in Österreich haben die Möglichkeit, Zeit zu sparen, indem sie ein Online-Rechnungsprogramm nutzen. Programme wie invoixy bieten einen aktuellen Überblick über die Buchhaltung und führen automatisch alle gesetzlichen Pflichtangaben auf. Gerade wenn man alleine sein Gewerbe aufbaut ist es sinnvoll sich auf seine Kernkompetenz zu konzentrieren und organisatorische Randthemen auszulagern. In den Unternehmenseinstellungen kannst du direkt die Kleinunternehmerreglung aktivieren.

invoixy unterstützt die Rechnungsstellung als Kleinunternehmer
invoixy unterstützt die Rechnungsstellung als Kleinunternehmer

Wie können Rechnungen als Kleinunternehmer übermittelt werden?

Kleinunternehmer können Rechnungen in Papierform, per Fax oder per E-Mail versenden. Die Rechnung muss echt sein, unversehrt und für den Empfänger lesbar sein. Bei invoixy kannst du die Rechnung als PDF direkt herunterladen und als Email-Anhang versenden.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Rechnungen als Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für ihre Rechnungen einhalten. Dies gilt sowohl für Ausgangsrechnungen als auch für Eingangsrechnungen.

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