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Was sind die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG bietet eine Vereinfachung für Unternehmen mit niedrigem Umsatz. Sie legt fest, dass ein Unternehmen im Vorjahr einen Umsatz von höchstens 22.000 Euro und im aktuellen Jahr voraussichtlich maximal 50.000 Euro erzielen darf, um von der Umsatzsteuer befreit zu sein.
Beim Start eines Unternehmens kann der Gründer den Status „Kleinunternehmer“ beim Finanzamt beantragen. Dies hat den Vorteil, dass weniger Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung entsteht. Allerdings ist es nicht möglich, Vorsteuer geltend zu machen, und die Umsatzgrenze von 50.000 Euro darf nicht überschritten werden. Falls dies geschieht, verliert der Kleinunternehmer seinen Status, der zwar auch freiwillig aufgegeben werden kann, jedoch für die nächsten fünf Jahre nicht wiedererlangt werden kann.
Die Bedeutung der Kleinunternehmerregelung
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, müssen jedoch weiterhin die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes beachten. Die Pflichtbestandteile von Rechnungen sind im § 14 UStG genau aufgeführt. Gemäß § 14 Abs. 2 UStG sind Kleinunternehmer auch verpflichtet, eine Rechnung auszustellen, wenn sie eine steuerpflichtige Leistung an einen anderen Unternehmer erbracht haben.
Bei der Erstellung einer Rechnung als Kleinunternehmer darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der Kleinunternehmer muss jedoch den Grund für das Fehlen der Umsatzsteuer-Angaben angeben. Es ist nicht notwendig, den tendenziell „abwertenden“ Begriff „Kleinunternehmerregelung“ zu verwenden. Ein Verweis auf den einschlägigen Gesetzes-Paragrafen, wie beispielsweise § 19 UStG, ist ausreichend.
Was muss auf einer Kleinunternehmerrechnung stehen?
Die Rechnungsstellung als Kleinunternehmer erfordert die Einhaltung derselben Pflichtangaben wie bei jedem anderen Unternehmer. Dazu gehören:
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift des Kleinunternehmers und des Rechnungsempfängers
- Die (Finanzamts-)Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Das Rechnungs- bzw. Ausstellungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Produkte / Umfang der Leistungen
- Lieferdatum
- Hinweis auf den Grund des Fehlens von Umsatzsteuer-Angaben
Welche Möglichkeiten gibt es für die Rechnungserstellung als Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer können Zeit sparen, indem sie ein Online-Rechnungsprogramm nutzen. Programme wie invoixy bieten einen aktuellen Überblick über die Buchhaltung und führen automatisch alle gesetzlichen Pflichtangaben auf. Besonders beim Aufbau eines eigenen Geschäfts allein ist es ratsam, sich auf die Kernkompetenzen zu konzentrieren und organisatorische Nebenaspekte auszulagern. In den Einstellungen des Programms können Kleinunternehmer direkt die Option zur Aktivierung der Kleinunternehmerregelung finden.
Wie können Rechnungen als Kleinunternehmer übermittelt werden?
Kleinunternehmer können Rechnungen in Papierform, per Fax oder per E-Mail versenden. Die Rechnung muss echt sein, unversehrt und für den Empfänger lesbar sein. Bei invoixy kannst du die Rechnung als PDF direkt herunterladen und als Email-Anhang versenden.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Rechnungen als Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer sind verpflichtet, ihre Rechnungen für einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren. Diese Regelung gilt sowohl für Ausgangs- als auch für Eingangsrechnungen.
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